Förderungen kleiner Windkraftanlagen für den privaten Verbrauch
Die erneuerbaren Energien kommen bei privaten Häusern nicht mehr nur in Form von Fotovoltaikanlagen vor, sondern in dieser Hinsicht werden auch immer mehr Kleinwindkraftanlagen errichtet, weshalb vor dem Bau eines Hauses nicht nur Tipps und Ratgeber zur Immobilienfinanzierung zu Herzen genommen werden sollten, denn auch die Installation von entsprechenden Anlagen, die Strom aus dem Wind gewinnen, kann – dank staatlicher Förderung – profitabel sein.
Damit Windkraftanlagen als “klein” gelten, dürfen diese maximal eine Leistung von 70 Kilowatt haben; diese Grenze wird jedoch in der Regel nicht überschritten, da Anlagen, die für private Haushalte gedacht sind, ohnehin nur im Bereich von 0,4 kW bis 30 kW liegen. Bei Einspeisung des mit den Anlagen erzeugten Stroms ins öffentliche Netz erhält der Besitzer vom Netzbetreiber eine im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehene Vergütung pro Kilowattstunde in den ersten fünf Jahren nach Inbetriebnahme der kleinen Windkraftanlage.