Die erneuerbaren Energien kommen bei privaten Häusern nicht mehr nur in Form von Fotovoltaikanlagen vor, sondern in dieser Hinsicht werden auch immer mehr Kleinwindkraftanlagen errichtet, weshalb vor dem Bau eines Hauses nicht nur Tipps und Ratgeber zur Immobilienfinanzierung zu Herzen genommen werden sollten, denn auch die Installation von entsprechenden Anlagen, die Strom aus dem Wind gewinnen, kann – dank staatlicher Förderung – profitabel sein.
Damit Windkraftanlagen als „klein“ gelten, dürfen diese maximal eine Leistung von 70 Kilowatt haben; diese Grenze wird jedoch in der Regel nicht überschritten, da Anlagen, die für private Haushalte gedacht sind, ohnehin nur im Bereich von 0,4 kW bis 30 kW liegen. Bei Einspeisung des mit den Anlagen erzeugten Stroms ins öffentliche Netz erhält der Besitzer vom Netzbetreiber eine im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehene Vergütung pro Kilowattstunde in den ersten fünf Jahren nach Inbetriebnahme der kleinen Windkraftanlage.
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KfW-Bank bietet Förderung für Kleinwindkraftanlagen an
Hinsichtlich der Kleinwindkraftanlagen bietet die staatliche KfW-Bank eine Förderung an – bis Ende 2011 lief diese im Rahmen des Programms „Wohnraum Modernisieren“, ehe Selbiges eingestellt wurde; jedoch ist die Förderung weiterhin über das Programm „Erneuerbare Energien“ möglich. Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass die KfW-Bank Privatpersonen als Unternehmer einstuft, sollten diese den erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen; dementsprechend würden andere Konditionen gelten. Die KfW-Förderung für Kleinwindkraftanlagen umfasst Kredite für Landwirte, Freiberufler sowie Privatpersonen – aber auch für Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen – bis in Millionenhöhe; private Haushalte erhalten jedoch verständlicherweise keine Kredite in besagten Maximalbeträgen, da die Investitionskosten einer Windkraftanlage deutlich geringer sind. Im Übrigen fördert die KfW-Bank nicht nur die Anschaffungskosten, sondern darüber hinaus auch die Montage.
Hinweise zur Installation von Windkraftanlagen
Damit sich die Investition einer Windkraftanlage lohnt, sollte die Windgeschwindigkeit am betreffenden Standort im Durchschnitt mindestens sieben Meter pro Sekunde betragen. Die meisten der marktüblichen Anlagen sind jedoch für deutlich höhere Geschwindigkeiten im Bereich von 15 bis 20 Metern pro Sekunde konzipiert. Des Weiteren sollten die Anlagen auf einem offenen und wenig bebauten Gelände errichtet werden, da andernfalls etwaige hohe Gebäude den Windertrag merklich reduzieren. Bevor eine Kleinwindkraftanlage errichtet werden darf, muss diese genehmigt werden und aus diesem Grund die geltenden Vorschriften hinsichtlich Schattenwurf und Lärm erfüllen. Einige Bundesländer verlangen jedoch für Anlagen, deren Höhe unterhalb von zehn Metern liegt, keine Genehmigung.